Spenden an die MALTESER Kinderhilfe sind steuerlich absetzbar

Die MALTESER Kinderhilfe zählt zu jenen mildtätigen Organisationen, die vom Bundesministerium für Finanzen gemäß § 4a Abs. 2 Z. 3 lit. a bis c Einkommensteuergesetz (EStG) als „begünstigte Spendenempfänger“ anerkannt wurden (Registrierungsnummer SO16084).

Somit können Sie alle Spenden an die MALTESER Kinderhilfe steuerlich geltend machen!

Spendenstempel Malteser Kinderhilfe

Spendenabsetzbarkeit für Privatspenden

Sie können an die MALTESER Kinderhilfe mehr spenden, ohne mehr Geld auszugeben.

Ein Beispiel: Wenn Sie 80 Euro spenden, erhalten Sie knapp 30 Euro vom Staat zurück (im Fall eines Steuersatzes von 36,5 %). Die Spende kostet Sie also nur 50 Euro.

Maximal 10 % Ihres steuerpflichtigen Einkommens sind als Spende von der Steuer absetzbar. Wenn Ihr steuerpflichtiges Vorjahreseinkommen 20.000 Euro beträgt, können Sie also bis zu 2.000 Euro absetzen.

Bei Barspenden bekommen Sie von uns auf Wunsch eine Spendenbestätigung.

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Neuerungen ab 2017

Seit 1. Jänner 2017 müssen Spenden, die abgesetzt werden sollen, von der Empfängerorganisation – also der MALTESER Kinderhilfe – an das Finanzamt gemeldet werden, damit ohne weiteres Zutun der Spender die Spende steuermindernd berücksichtigt wird. Zur Umsetzung dieser neuen Regelung wurde ein automatischer Datenaustausch zwischen der empfangenden Organisation (MALTESER Kinderhilfe) und der Finanzverwaltung eingerichtet.

Eine Meldung durch den Spender selbst ist für private Spenden nicht mehr möglich!

Für die automatische Spendenmeldung sind zumindest der Vor- und der Zuname sowie das Geburtsdatum wichtig. Bei den Vor- und Zunamen ist es äußerst wichtig, dass Sie uns diese so übermitteln, wie sie auf Ihrem Meldezettel (nicht Reisepass!) angegeben sind! Also bitte den vollen Namen ausgeschrieben und keine Namenskürzel (Mitzi, Toni, Susi) angeben. Wenn Sie einen Doppel-Vornamen haben (z. B. Maria Gabriela), der auf Ihrem Meldezettel NICHT mit Bindestrich geschrieben ist, reicht es, wenn Sie uns ihren ersten Namen mitteilen. Wenn ihr Name MIT Bindestrich geschrieben ist (z. B. Maria-Gabriela), geben Sie uns bitte beide Namen bekannt. Gleiches gilt für den Nachnamen: bitte immer genau wie auf dem Meldezettel (Muster-Mustermann oder nur Muster)!

Idealer Weise teilen Sie uns auch Ihre Adresse und Telefonnummer mit, damit wir Sie bei Rückfragen erreichen können. Unterbleibt die Angabe des Geburtsdatums, wird davon ausgegangen, dass keine Meldung an das Finanzamt erfolgen soll.

Anonyme Spenden können NICHT von der Steuer abgesetzt werden.

Die Meldung des Absetzbetrags an das Finanzamt erfolgt durch die MALTESER Kinderhilfe jeweils im Februar für alle Spenden innerhalb des vorangegangenen Kalenderjahres.

Hilde Umdasch Haus Innenansicht

Fragen und unsere Antworten:

Wenn Sie Ihre Spende nicht steuerlich geltend machen möchten, wäre es eine große Hilfe, wenn Sie uns dies mitteilen, damit wir Sie nicht unnötig kontaktieren.

Bitte wenden Sie sich an unser Büro:
E: office@malteser-kinderhilfe.at
T: +43 7472 98201

Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass Spenden ab 1. Jänner 2017 nur noch automatisch von der empfangenden Organisation an das Finanzamt gemeldet werden können. Wenn Sie uns einmal ihren vollständigen Namen und Ihr Geburtsdatum mitgeteilt haben, wird in Zukunft alles von der MALTESER Kinderhilfe erledigt. Sie selbst haben keine weitere Arbeit mehr. Ihre Spende wird dann vom Finanzamt bei Ihrem Steuerausgleich des Folgejahres berücksichtigt.

Das ist vom Gesetzgeber für die eineindeutige Identifikation des Spenders so vorgesehen.

In diesem Fall können wir Ihre Spende nicht einmelden, und diese ist damit nicht steuerlich absetzbar. Ihre Spende bleibt somit anonym.

Natürlich. Spenden, bei denen wir nicht den vollständigen Namen oder das Geburtsdatum des Spenders erfahren, bleiben anonym. Es ist selbstverständlich jederzeit möglich, anonym zu spenden, allerdings können Sie Ihre Spende dann steuerlich NICHT absetzen.

Die Gesetzesänderung geht vom Bundesministerium für Finanzen aus.

Selbstverständlich! Teilen Sie uns diesen Wunsch bitte schriftlich mit, und wir werden keine Übermittlung Ihrer Spenderdaten an das Finanzamt durchführen.

Wenden Sie sich dazu bitte an unser Büro:
E: office@malteser-kinderhilfe.at
T: +43 7472 98201

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Informationen für Firmen

Unternehmen können Sach- und Geldspenden als Betriebsausgaben geltend machen.

Höchstbetrag sind 10% des Gewinns des letzten Wirtschaftsjahres.

Hilfeleistungen in Katastrophenfällen können Unternehmen nach § 4 Abs. 4 Z. 9 EStG 1988 auch als Werbeaufwand steuerlich absetzen. Hier gilt die Begrenzung mit 10% des Vorjahresgewinns nicht.

Als Betriebsausgaben geltend gemachte Spenden sind im Rahmen der Gewinnermittlung abzusetzen und auf Verlangen des Finanzamts belegmäßig nachzuweisen.

Weitere Informationen zur Spendenabsetzbarkeit finden Sie hier:
http://www.bmf.gv.at

Die Liste der begünstigten Spendenempfänger finden Sie hier:
http://service.bmf.gv.at

Malteser Kinderhilfe GmbH

Stefan Fadinger Straße 34 - 3300 Amstetten - Österreich | T: +43 7472 982 01 | E: office@malteser-kinderhilfe.at